Die Klient|-innen müssen einen Antrag stellen und bekommen dann Geld von dem zuständigen Amt überwiesen. Damit müssen sie die Wohn- und Verpflegungskosten bezahlen.
Bei uns werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 18 Jahren aufgenommen und bleiben, wenn möglich und gewünscht, bis zum Lebensende bei uns. Unsere älteren Klient|-innen, die nicht mehr in den Werkstätten arbeiten, werden über Tag im Hause betreut.
Ja, nach vorheriger Absprache ist ein Probewohnen möglich. Dieses geht meistens ein paar Tage, maximal eine Woche.
Die Wohngruppen sind zum Teil barrierefrei, zum Teil barrierearm. Einige Häuser verfügen über einen Fahrstuhl.
Natürlich können eigene Möbel zur Einrichtung des Zimmers bei uns benutzt werden – zumindest im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes.
Besuch können die Klient|-innen jederzeit bekommen, am besten mit vorheriger Absprache. Übernachtungen müssen zuvor abgesprochen werden.
Für Besuche bei den Eltern oder wenn man in den Urlaub fahren möchte gilt, dass jede|-r Klient|-in 28 Tage im Jahr außer Haus verbringen kann. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Besuch ein Fernbleiben von weniger als 3 Tagen umfasst.
Für jede|-n Klient|-in gibt es einen festen Alltagsbegleiter. Er oder sie ist Ansprechpartner in allen Belangen des täglichen Lebens und auch für Sie die erste Wahl als Kontaktperson. Natürlich sind auch die anderen Mitarbeiter|-innen mit allen Klient|-innen vertraut und können jederzeit weiterhelfen.
In den Wohngruppen verfügt jedes Zimmer über einen Telefon- und Fernsehanschluss. Zugang zum Internet ist in den meisten Wohnhäusern verfügbar.
Das wird allgemein, entsprechender körperlicher und geistiger Fähigkeit, von den Klient|-innen selbst gemacht. Sie bekommen dabei Assistenz von dem Betreuungsteam. Jede Wohngruppe hat dafür eine eigene Waschküche.
In der Regel kauft jede Gruppe für sich ein, bereitet die Mahlzeiten gemeinsam zu und isst auch zusammen. Jede|-r Klient|-in soll ihm Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten mit einbezogen werden.
Es besteht kein allgemeines Alkoholverbot in unseren Einrichtungen! Für Raucher|-innen wurden spezielle „Raucherecken“ eingerichtet. Es ist verboten, in den Zimmern sowie in den Gemeinschaftsräumen zu rauchen.